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Das ändert sich 2020

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Neues Jahr, neue Regeln - das ändert sich 2020:


Mindestlohn steigt

Der gesetztlich vorgeschriebene Mindestlohn für Arbeitnehmer steigt zu Jahresbeginn von 9,19 Euro auf 9,35 Euro pro Stunde an. Für Auszubildende gilt ab 2020 eine Mindestvergütung von 515 Euro im ersten Jahr. Danach soll sie weiter steigen. Auch eine Erhöhung des Mindestlohns in Pflege- und Gesundheitsberufen ist geplant.

Schnellere Arzttermine

Ab 2020 gilt eine bundesweit einheitliche Telefonnummer für die Terminservicestellen. Unter 116117 bekommen Patienten einen Termin binnen vier Wochen zu einem Facharzt vermittelt, wenn eine Überweisung vorhanden ist. Seit Jahresbeginn müssen niedergelassene Ärzte zudem ihre Sprechzeiten für Kassenpatienten von 20 auf 25 Stunden pro Woche ausweiten.


Basisrente: Höherer Steuerabzug

Verbraucher mit einer Basisrente („Rürup-Rente“) können 2020 wieder einen größeren Teil ihrer Beiträge als Sonderausgaben in der Steuererklärung angeben. Zum einen steigt der steuerliche Höchstbetrag zur Basisrente auf 25.046 Euro. Zudem erkennt das Finanzamt nun 90 Prozent der eingezahlten Beiträge als Sonderausgaben an (2019: 88 Prozent).

Bonpflicht ab 2020

Egal, ob an der Pommes-Bude, beim Friseur oder an der Eisdiele. Um Geldwäsche und Steuerhinterziehung weiter einzudämmen, ist seit Jahresbeginn die Ausgabe eines Kassenbons Pflicht. Diesem erhöhten Papier- und Bürokratieaufwand wollen neue „Bon-Apps“ begegnen.


Entlastung für Betriebsrentner

Ab 2020 müssen Betriebsrentner weniger Beiträge in die gesetzliche Krankenversicherung zahlen. Erst ab einer Rentenhöhe von 159,25 Euro im Monat werden Krankenkassen-Beiträge fällig. Wer weniger Betriebsrente erhält, muss keine Beiträge zahlen. Entscheidende Neuerung: Aus der bisherigen Freigrenze wird ein Freibetrag. Wer über dem Freibetrag von 159 Euro liegt, muss nun nicht mehr auf die gesamte Rente Krankenkassen-Beiträge bezahlen, sondern nur noch auf den Differenzbetrag.

Grenze für private Krankenversicherung steigt

Die Versicherungspflichtgrenze wird von 60.750 auf 62.550 Euro angehoben. Dadurch ist der Wechsel in die private Krankenversicherung ab 2020 erst ab einem Brutto-Monatseinkommen von 5.212,50 Euro möglich (vorher ab 5.062,50 Euro).


Zusatzbeitrag GKV wird angehoben

Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird für das Jahr 2020 um 0,2 Prozent auf 1,1 Prozent angehoben. Wie hoch der individuelle Zusatzbeitragssatz einer Krankenkasse für ihre Mitglieder tatsächlich ausfällt, legt die jeweilige Krankenkasse selbst fest.

 


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