Es besteht konkreter Handlungsbedarf!

 Für Sie besteht folgendes Risiko: Sie sind Ihren Aufklärungspflichten nicht nachgekommen.

WUP empfiehlt: Der einfachste Weg, seine Mitarbeiter*innen über die Rahmenbedingungen der bAV aufzuklären, ist die  Versorgungsordnung. Hat ein*e Arbeitgeber*in eine solche Ordnung aufgesetzt, steht einer transparenten Informationsweitergabe nichts mehr im Wege. 

Wir erstellen Ihnen gerne Ihre individuelle Versorgungsordnung. Vereinbaren Sie jetzt Ihren persönlichen Beratungstermin!


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