Ist die betriebliche Altersvorsorge in Ihrem Unternehmen auf dem neuesten Stand? Machen Sie den Test!
Sind Sie Ihren Aufklärungspflichten* bereits nachgekommen?
*Sie bieten Ihren Mitarbeitern mindestens zwei verschiedene bAV-Durchführungswege an.
*Sie haben sichergestellt, dass jeder Ihrer Mitarbeiter über dieses Angebot informiert ist. (Wir empfehlen dafür eine schriftliche Bestätigung).
*Sie erfüllen den Gleichbehandlungsgrundsatz.