Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

Haus- und Grund-Haftpflicht

Sie sind Vermieter von Immobilien oder Mitglied einer Eigentümergemeinschaft? Dann ist eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung für Sie sehr wichtig. Sie schützt vor Schadenersatzansprüchen, wenn Sie Ihre Verkehrssicherungspflichten fahrlässig verletzt haben. Denn schneller als gedacht kann es auf Ihrem Grundstück zu einem Unfall mit Sach-, Personen- oder Vermögensschaden kommen.

 

Typische Schadensfälle in der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

  • Als Vermieter eines Mehrfamilienhauses kommen Sie Ihrer gesetzlichen Räumpflicht im Winter nicht nach. Ein Passant stürzt auf dem glatten Gehweg vor Ihrem Haus und verletzt sich schwer. Die Forderungen gegen Sie können über Behandlungskosten, Schmerzensgeld und Verdienstausfall schnell in die Tausende gehen. Bei bleibenden Schäden können gar Rentenzahlungen auf Sie zukommen.
  • Vom Dach Ihres Mehrfamilienhauses lösen sich Dachziegel und fallen zu Boden. Dabei werden darunter parkende Autos beschädigt. Der Sachschaden kann je nach Auto auch hier schnell teuer werden.
  • Die von Ihnen beauftragte Reinigungsfirma wischt das Treppenhaus in Ihrem Mehrfamilienhaus und unterlässt es dabei, Hinweisschilder aufzustellen, um Mieter und Besucher vor dem rutschigen Untergrund zu warnen. Ein Mieter rutscht auf den nassen Stufen aus und verletzt sich dabei schwer. Die Schadenersatzansprüche können in diesem Fall direkt gegen Sie als Vermieter und Auftraggeber der Reinigungsfirma geltend gemacht werden.

 

Verkehrssicherungspflicht – was ist das?

Gemäß § 836 BGB können Sie als Eigentümer einer Immobilie und eines Grundstücks für sämtliche Schäden haftbar gemacht werden, die durch Ihr Grundstück oder Ihr darauf befindliches Gebäude verursacht werden. Als Eigentümer haben Sie die Pflicht, diese sogenannte Verkehrssicherheit sicherzustellen. Das bedeutet nichts anderes, als dass Sie alles erdenklich Mögliche dafür tun müssen, dass niemand durch Ihr Grundstück oder Ihr Gebäude zu Schaden kommt. Jede Gefährdung der Öffentlichkeit ist zu vermeiden. Wenn es dann doch einmal zu einem Schaden kommt, dann müssen Sie nachweisen, dass Sie alles Erdenkliche zur Vermeidung dieses Schadens unternommen haben. Daher wird die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung oft auch zur Abwehr von unberechtigten Ansprüchengenutzt. Mit der Verkehrssicherungspflicht einher geht die Instandhaltungspflicht. Aus dieser ergibt sich, dass Sie Ihre Immobilie regelmäßig auf eventuelle Risiken und Gefahrenquellen hin überprüfen müssen. Bestimmte Arbeiten und Kontrollen sind Voraussetzung für die Aufrechterhaltung des Versicherungsschutzes in der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung.

 

Versicherte Personen in der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

Neben Ihnen als Eigentümer oder Mitglied einer Eigentümergemeinschaft sind auch von Ihnen durch Arbeitsvertrag mit der Verwaltung, Reinigung, Beleuchtung und sonstigen Arbeiten zur Betreuung der Grundstücke beauftragten Personen für Ansprüche, die gegen sie aus Anlass der Ausführung dieser Verrichtung erhoben werden, mitversichert. Im oben beschriebenen dritten Schadenbeispiel bedeutet das, dass Ihre Versicherung für den durch die Reinigungsfirma verschuldeten Unfall im Treppenhaus aufkommt.

Es gibt noch viele weitere Details und Risiken, die man als Eigentümer oder Mitglied einer Eigentümergemeinschaft kennen sollte.

Wir beraten Sie gerne persönlich. Gemeinsam finden wir die passende Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung für Sie.


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