Hausratversicherung

Hausratversicherung

Wenn der Einbrecher kommt oder der Weihnachtsbaum sprichwörtlich brennt, dann ist es gut, wenn man eine Hausratversicherung hat. Sie schützt Ihr bewegliches Eigentum, also Möbel, Teppiche, Bekleidung, elektronische Haushaltsgeräte (z. B. Waschmaschine, Handy, TV, Computer, Tablet) gegen Schäden durch Feuer, Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus nach einem Einbruch, Leitungswasser und Sturm (einschließlich Hagel). Auch Bargeld, Schmuck und sonstige Wertgegenstände sind (bis zu bestimmten Entschädigungsgrenzen) mitversichert – auch auf Reisen. Hier in Münster ist leider auch der Einschluss des Fahrraddiebstahlrisikos dringend angeraten. Studierende und Berufseinsteiger haben vielleicht noch nicht die allergrößten Werte angehäuft, aber auch der komplette Neuaufbau eines kleinen Hausstandes geht schnell in den fünfstelligen Euro-Bereich. Lebt man als Paar oder Familie gemeinsam unter einem Dach, dann kann der Totalverlust des Hausrates existenziell werden. Eine Hausratversicherung kostet nicht viel (ab 30 Euro jährlich). Wir beraten Sie umfassend und kompetent.

 

Versicherte Gefahren in der Hausratversicherung

Die Hausratversicherung schützt Ihr Eigentum gegen Schäden durch Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion und je nach Versicherer weitere Risiken), Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus nach einem Einbruch, Leitungswasser (Frost/Rohrbruch), Sturm und Hagel.

 

Elementarschäden in der Hausratversicherung

Für die meisten Wohnungen und Häuser (je nach Lage und örtlichem Hochwasserrisiko) können zudem auch die so genannten Elementarschäden mitversichert werden. Elementarschäden werden z.B. verursacht durch Überschwemmung, Rückstau, Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch oder Erdbeben. Solche Schäden sind grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, können aber gegen eine zusätzliche Prämie mit eingeschlossen werden. Die zuletzt durch den Klimawandel immer häufiger vorkommenden Starkregen und die dadurch verursachten Hochwasserschäden haben die Elementarschadenversicherung in den Fokus unserer Kunden gerückt.

 

Vorsicht vor Unterversicherung

Die Hausratversicherung ist eine Neuwertversicherung, das heißt, im Schadenfall bekommen Sie die vollen Reparaturkosten oder den aktuellen Wiederbeschaffungswert der zerstörten Gegenstände erstattet. Das jedoch nur, wenn Sie auch wirklich den gesamten Hausrat versichert haben. Bei der Festlegung der Versicherungssumme sollten Sie also keinesfalls einen Totalschaden als unwahrscheinlich klassifizieren und daher „nur die Hälfte“ versichern. Denn dann bekommen Sie im Schadenfall auch nur die Hälfte. Ist Ihr Hausrat also 50.000 Euro wert, Sie haben sich aber – etwa, um Beitrag zu sparen – dazu entschieden, nur 25.000 Euro zu versichern, dann wird diese 50 %ige Unterversicherung bei jedem Schaden voll angerechnet, nicht nur beim Totalschaden. Häufig entsteht Unterversicherung auch dadurch, dass man seine eigenen Werte unterschätzt. Werfen Sie mal einen Blick in Ihren Kleider- und Schuhschrank. Wenn sie das alles morgen neu anschaffen müssten, was würde das kosten? Viele Versicherer bieten einen so genannten Unterversicherungsverzicht an. Dabei wird pauschal eine Versicherungssumme (in der Regel 650 Euro) pro Quadratmeter Wohnfläche festgelegt. Wird der Vertrag über diese Summe abgeschlossen, wird bis zur Höhe der Versicherungssumme dann keine Unterversicherung angerechnet, auch wenn diese de facto vorliegt.

 

Versicherte Kosten in der Hausratversicherung

Entstehen im Schadenfall zusätzliche Kosten – zum Beispiel Hotelkosten, wenn die Wohnung infolge eines Feuers unbewohnbar ist – so werden diese Kosten erstattet. Es gelten je nach Versicherer und zugrundeliegenden Bedingungen unterschiedliche Höchstgrenzen. Wir beraten Sie gerne. Weitere mitversicherte Kosten in der Hausratversicherung sind:

  • Aufräumungskosten
  • Bewegungs- und Schutzkosten
  • Transport- und Lagerkosten
  • Schlossänderungskosten
  • Bewachungskosten
  • Kosten für provisorische Maßnahmen

 

Zusätzliche Einschlüsse in der Hausratversicherung

Münster zählt leider zu den “Hauptstädten“ des Fahrraddiebstahls – das ist die traurige Wahrheit. Gegen einen Beitragszuschlag lässt sich das so genannte einfache Fahrraddiebstahlrisiko (bei einem Einbruch, etwa in Ihren verschlossenen Keller, ist das Fahrrad natürlich ohnehin mitversichert) mit in die Hausradversicherung einschließen. Gerade für hochwertige Räder und E-Bikes macht das Sinn. Aber Vorsicht: hier gelten bei einigen Versicherern besondere Regeln. Dort sind die Räder bisweilen im Zeitraum von 22 Uhr bis 6 Uhr nur dann gegen Diebstahl versichert, wenn sie sich noch in Gebrauch befinden, wenn Sie also die Absicht haben, das Rad in diesem Zeitraum noch wieder zu benutzen. Bleibt das Rad zwei Tage lang am Bahnhof stehen und wird während dieses Zeitraums gestohlen, besteht kein Versicherungsschutz. Wir kennen uns mit den Spitzfindigkeiten in den Bedingungswerken und Vertragsunterlagen aus und beraten Sie umfassend.Neben dem Fahrraddiebstahlrisiko bieten inzwischen fast alle Versicherer Einschlüsse wie Überspannungsschäden nach Blitzschlag (wenn der Fernseher nach einem Gewitter nicht mehr funktioniert) oder Nutzwärmeschäden an. Aber es gibt dennoch Unterschiede. Wir kennen sie und wissen auch aus unserer langjährigen Erfahrung, welche Versicherer Schadenfälle zügig und unkompliziert regulieren.

 

Außenversicherung – Hausrat außerhalb Ihrer Wohnung

Ihr Hausrat ist grundsätzlich in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus versichert. Garagen und Gemeinschaftsräume auf demselben Grundstück oder zumindest in der unmittelbaren Nähe des Grundstücks zählen generell mit zum Versicherungsort. Geht Ihr Hausrat mal auf Reisen, zum Beispiel während eines Urlaubs, so ist das für einen Zeitraum von bis zu drei Monaten (bei einigen Versichern bis zu sechs Monate) kein Problem. Aber auch dort sind natürlich nur die Risiken versichert, die auch zuhause versichert sind. Einfacher Diebstahl ist und bleibt unversichert (Ausnahme: Fahrraddiebstahl bei entsprechendem Einschluss). Knifflig wird es in Hotelzimmern, da das Hotelpersonal über Schlüssel verfügt. Sind Einbruchspuren zu erkennen, sollte es aber kein Problem geben. Im Falle von Einbruchdiebstahl oder Raub muss ohnehin immer die Polizei hinzugezogen werden.

 

Umzug – Wohnungswechsel

Bei einem Umzug bleibt der Versicherungsschutz bestehen und geht auf die neue Wohnung über. Während des Umzuges besteht sogar in beiden Wohnungen/Häusern Versicherungsschutz. Sie sollten den Umzug bei Ihrem Versicherer rechtzeitig anzeigen oder uns als Ihren Makler informieren.


Versicherungsbedingungen in der Hausratversicherung

Hausratversicherungen liegen generell die Versicherungsbedingungen für die Hausratversicherung (aktuelle Fassung: VHB 2018) zugrunde. Diese werden bei vielen Versicherern durch zahlreiche individuelle Klauseln ergänzt. Das Gesamtpaket ist so für Verbraucher auf den ersten Blick schwer zu erkennen und zu vergleichen. Nach einem persönlichen Beratungsgespräch mit uns wird Ihnen die Entscheidung wesentlich leichter fallen. Garantiert! Und es kommt noch besser: Als Versicherungsmakler arbeiten wir (im Gegensatz zu Gesellschaftsvertretern) mit vielen unterschiedlichen Versicherern zusammen und erhalten so häufig besondere Vertragsergänzungen und Deklarationen für unsere Kunden. Diese Vorteile sollten Sie sich nicht entgehen lassen.


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