Gebäudeversicherung

Gebäudeversicherung

Die eigenen vier Wände müssen gut abgesichert sein, sind sie doch häufig das Fundament der eigenen Altersvorsorge. Bei einer Immobilienfinanzierung per Hypothek ist eine Gebäudeversicherung sogar meist Voraussetzung für einen Kredit. Bei der Wahl des richtigen Versicherers und der richtigen Gebäudeversicherung kommt es nicht immer nur auf die günstigste Prämie an. Aus unserer langjährigen Erfahrung kennen wir die Unterschiede der Versicherer bei der Regulierung von Schadenfällen. Vertrauen Sie daher auf unsere Expertise. Im Folgenden stellen wir Ihnen die grundsätzlichen Bestandteile und Merkmale einer Gebäudeversicherung vor. Diese können durch zusätzliche Einschlüsse individuell ergänzt werden.


Versicherte Gefahren: Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel

In der Gebäudeversicherung wird grundsätzlich unterschieden zwischen Wohngebäuden, Wohn- und Geschäftsgebäuden sowie reinen Geschäftsgebäuden. Versicherungsschutz kann für die Gefahren Feuer, Leitungswasser und Sturm (einschließlich Hagel) vereinbart werden.
 

  • Die versicherte Gefahr „Feuer“ deckt Schäden durch Brand, Blitzschlag und Explosion ab. In den meisten Fällen auch Schäden durch Überspannung infolge Blitzschlag.
  • Das Leistungswasserrisiko umfasst Schäden durch Frost und Rohrbruch.
  • Als Sturm gilt eine wetterbedingte Luftbewegung ab Windstärke 8.


Elementarschäden in der Gebäudeversicherung

Für die meisten Wohngebäude (je nach Lage und örtlicher Risikosituation) können zudem auch die so genannten Elementarschäden mitversichert werden. Elementarschäden werden z.B. verursacht durch Überschwemmung, Rückstau, Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch oder Erdbeben. Solche Schäden sind grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, können aber gegen eine zusätzliche Prämie mit eingeschlossen werden. Die zuletzt durch den Klimawandel immer häufiger vorkommenden Starkregen und die dadurch verursachten Hochwasserschäden haben die Elementarschadenversicherung in den Fokus unserer Kunden gerückt.

 

Versicherte Kosten in der Gebäudeversicherung

Neben den Kosten für die Reparatur bzw. den Wiederaufbau beschädigter Gebäude fallen im Schadenfall häufig auch zusätzliche Kosten an: Aufräumungs-, Abbruch-, Bewegungs- und Schutzkosten sind in der Regel bis zu einem Betrag von 100.000 Euro mitversichert. Es können auch weitere Kosten, wie zum Beispiel Hotelkosten bei Unbewohnbarkeit des Gebäudes oder Mietausfall für vermietete Räume mitversichert werden. Je nach Ihren individuellen Bedürfnissen finden wir für Sie die beste Gebäudeversicherung und das beste Angebot.

 

Bestandteile eines Gebäudes

Nicht nur der eigentliche Baukörper, sondern auch Einbauschränke, Heizungsanlagen, Sanitärinstallationen oder fest verlegte Fußböden sind durch die Gebäudeversicherung abgesichert. Ebenso Markisen, Überdachungen, Carports oder Photovoltaikanlagen. All das muss bei der Berechnung der Versicherungssumme mit berücksichtigt werden.

 

Versicherungssumme

Immobilienpreise kennen seit Jahren nur eine Richtung: nach oben! Wer vor zehn Jahren ein Haus für 400.000 Euro gekauft oder gebaut hat, der kommt heute bei einem Totalschaden mit diesem Betrag nicht aus, um sein Gebäude in gleicher Qualität wiedererrichten zu lassen. Daher legen die meisten Versicherer den Wert der Gebäude und damit die Versicherungssumme auf Basis eines Faktorwertes, bezogen auf das Jahr 1914, fest. Die seit 1914 entstandenen Veränderungen am Baupreisindex werden vom Statistischen Bundesamt erhoben und fließen immer aktuell in die Versicherungssumme und damit auch in die Prämie mit ein. Ist die Versicherungssumme bei Vertragsabschluss auf Basis des Wertes 1914 korrekt bestimmt, dann kann der Baupreisindex machen, was er will: Sie sind immer ausreichend versichert. Die Fachleute sprechen dabei von einer „Gleitenden Neuwertversicherung“. Es gibt natürlich auch Sonderfälle, in denen eine feste Versicherungssumme mehr Sinn macht oder die Versicherungssumme über die umbaute Wohnfläche errechnet wird – daher ist ein Beratungsgespräch immer dringend angeraten.


Versicherungsbedingungen

Reine Wohngebäude sowie Wohn- und Geschäftshäuser mit einem wohnwirtschaftlichen Anteil von über 50 % sollten möglichst nach den Verbundenen Wohngebäudebedingungen (aktuelle Fassung: VGB 2018) zum gleitenden Neuwert, und damit auf der Basis des oben beschriebenen „Wertes 1914“ versichert werden. In den VGB wird noch wesentlich detaillierter beschrieben, was genau ein Feuer im Sinne der Versicherungsbedingungen ist. Im persönlichen Beratungsgespräch erläutern wir Ihnen diese versicherungstechnischen Details gerne näher.


Als Versicherungsmakler arbeiten wir mit vielen Versicherern zusammen und profitieren dabei häufig von zusätzlichen, oft kostenlosen, Ergänzungen des Versicherungsschutzes für unsere Kunden. Auch Sie können von diesen Vorteilen profitieren!


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