Lehrerinnen und Lehrer sehen sich in ihrem Berufsalltag besonderen Risken ausgesetzt. Sie tragen die Verantwortung für die ihnen anvertrauten Schülerinnen und Schüler und müssen ihrer besonderen Aufsichtspflicht in allen Situationen - im Unterricht, in den Pausen, bei Ausflügen und Wandertagen, im Sportunterricht oder auf Klassenfahrten - gerecht werden. Trotz aller Sorgfalt und Vorsicht kann es zu einer Situation kommen, in der einem der Kinder etwas geschieht und Sie sich als Lehrerin oder Lehrer mit Schadenersatzansprüchen der Kinder bzw. ihrer Eltern auseinandersetzen müssen. Auch Schadenersatzforderungen der Schule oder des Landes können auf Lehrer zukommen, wenn z.B. bei einem Experiment im Unterricht etwas schief geht und Mobiliar- oder Gebäudeschäden entstehen. Oder, wenn in Ihrem Besitz befindliche Schlüssel verloren gehen und die komplette Schließanlage der Schule daraufhin erneuert werden muss.
Die Lehrerhaftpflichtversicherung funktioniert wie eine Privathaftpflichtversicherung. Aber eben speziell für die Risiken, die bei der Ausübung des Lehrerberufs auftreten, denn diese sind über die Privathaftpflichtversicherung nicht mitversichert. Die Lehrerhaftpflichtversicherung prüft zunächst, ob ein berechtigter Schadenersatzanspruch eines Dritten überhaupt besteht. Ist dies der Fall, übernimmt die Lehrerhaftpflichtversicherung die Kosten für Sach-, Personen- oder Vermögensschäden, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich herbeigeführt. Liegt kein berechtigter Schadenersatzanspruch vor, wehrt die Lehrerhaftpflichtversicherung die unberechtigten Forderungen ab und übernimmt dazu zum Beispiel Anwalts- und Gerichtskosten.
In der Regel kann die Lehrerhaftpflichtversicherung für wenige Euro pro Jahr als zusätzlicher Einschluss in die Privathaftpflichtversicherung mit aufgenommen werden. Bei freiberuflichen Lehrern und Honorarkräften kostet es bei einigen Anbieter ein paar Euro mehr als für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst. Das Geld für eine Lehrerhaftpflichtversicherung ist aber in jedem Fall sehr gut investiert, denn bei einem Unfall mit bleibendem Personenschaden kann neben den Arzt- und Behandlungskosten auch schnell eine große Summe an Schmerzensgeldforderung und dauerhafter Rentenzahlungen auf Sie zukommen, wenn Sie sich als Lehrer in dem Fall ein Verschulden anrechnen lassen müssen. Die Deckungssumme sollte daher generell nicht unter fünf Millionen Euro liegen.
Zwar geht die Haftung von Lehrerinnen und Lehrern im öffentlichen Dienst per Gesetz zunächst auf den Dienstherrn über - bei grober Fahrlässigkeit kann der Verursacher jedoch in Regress genommen werden und haftet dann mit seinem gesamten persönlichen Eigentum.
Seit inzwischen über 25 Jahren sind wir als Versicherungsmakler in Münster am Markt. In dieser Zeit haben wir insbesondere für Anwärterinnen und Anwärter des Lehrerberufs große Expertise angesammelt, von welcher Sie in jeder Beratung profitieren können.