Es besteht konkreter Handlungsbedarf!

 Für Sie besteht folgendes Risiko: Sie haben die bAV-Verträge Ihrer Mitarbeiter nicht bzw. nicht vollständig auf Haftungsrisiken geprüft. 

"Der Arbeitgeber steht für die Erfüllung der von ihm zugesagten Leistungen auch dann ein, wenn die Durchführung nicht unmittelbar über ihn erfolgt." So lautet es in § 1 des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG).  Da Sie also als Arbeitgeber*in mit Ihrer Unterschrift für die Qualität der bAV-Verträge bürgen, sollten Sie sich vergewissern, dass die Leistungen stimmen.

Wir beraten Sie gerne. Vereinbaren Sie jetzt Ihren persönlichen Termin!


Anfrage bAV-CheckPlaceholder
Firmenname: *
Vorname, Name: *
E-Mail: *
Telefon:
Wann erreichen wir Sie am besten:
Placeholder
Ihre Mitteilung:
Die Daten werden über eine sichere SSL-Verbindung übertragen.
* Pflichtfeld 

Impressum · Rechtliche Hinweise · Datenschutz · Erstinformation · Beschwerden
WUP - Wehberg & Partner GmbH hat 4,74 von 5 Sternen 148 Bewertungen auf ProvenExpert.com