Vermögenswirksame Leistungen sind eine (freiwillige) Geldleistung des Arbeitsgebers an den Arbeitnehmer, die zusätzlich zum Gehalt gezahlt wird. Da diese Leistung zwingend in einen Sparvertrag fließen muss, wird somit der Vermögensaufbau unterstützt. Die Höhe variiert je nach Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag und beträgt zwischen € 6,65 und € 40,00 pro Monat.
Der Staat unterstützt die Vermögensbildung durch die staatliche Gewährleistung der sogenannten Arbeitnehmersparzulage. Diese ist abhängig vom Einkommen und muss in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Zusätzlich kann bei einem Bausparvertrag die sogenannte Wohnungsbauprämie beantragt werden.
Es gibt zwei Anlageformen, die vom Staat gefördert werden: Fondssparplane und Bausparverträge. Die entsprechenden Verträge haben eine Mindestlaufzeit (Sperrfrist) von sieben Jahren. Die staatlichen Prämien fließen am Ende der Laufzeit in den Vertrag ein. Bei Investmentfonds müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein, um die staatliche Förderung zu erhalten.
Wer auf die staatliche Förderung verzichten kann, hat z.B. die Möglichkeit der Investition in eine Lebensversicherung.
Auch Beamte können Vermögenswirksame Leistungen beim Dienstherrn beantragen. Die Höhe richtet sich nach dem Umfang der Beschäftigung. Vollzeitbeschäftigten erhalten € 6,65, Teilzeitbeschäftigte einen entsprechenden Anteil, gemäß dem Umfang der Arbeitszeit. Unterstreiten die Gesamtbezüge in Vollzeitbeschäftigung € 971,45, so werden € 13,29 gezahlt.
Auch Lehramtsanwärter haben einen Anspruch auf Vermögenswirksame Leistungen. Über die Voraussetzungen, unter welchen Sie diese beantragen können, informieren wir Sie gerne.